Leistungen
Für uns zählt Ihre Lebensqualität
Häusliche Pflege
Häusliche Pflege (Pflegegrad 1 bis 5 ) bezeichnet die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer Wohnung bzw. ihrer häuslichen Umgebung außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen. Die häusliche Pflege ermöglicht dem Pflegebedürftigen, in seinem familiären Umfeld versorgt zu werden, was in der Regel vom Pflegebedürftigen gegenüber einer stationären Pflege, das heißt Pflege bei Unterbringung in einem Heim oder Krankenhaus, bevorzugt wird.
Beispiel
- Grundpflegerische Tätigkeiten, wie z. B. Körperpflege, Mobilisation, Essen anreichen, Toilettengang, hauswirtschaftliche Versorgung
- Beratungsbesuche bei Bezug von Pflegegeld gem. § 37 Abs. 3 SGB XI
- Palliativpflege
- Individuell abgestimmte Schwerpunktpflege
- Verhinderungspflege (Häusliche Kurzzeitpflege) auch Stundenweise, bei Urlaub oder Erkrankung der Pflegeperson
- würdevolle Sterbebegleitung
Leistungsübersicht
Beachten Sie das wir bei allen Kassen und Sozialhilfeträgern zugelassen sind und somit eine entsprechende Vergütungsvereinbarung haben.
- Erstbesuch
- Folgebesuch
- Kleine Pflege (Teilwäsche)
- Große Pflege (Ganzkörperpflege oder Duschen)
- Große erweiterte Pflege (Baden)
- Kämmen und/oder Rasieren
- Aufsuchen und Verlassen des Bettes
- Spezielle Lagerung bei Immobilität mit Körperpflege
- Spezielle Lagerung bei Immobilität
- Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (Hauptmahlzeit)
- Nahrungszufuhr durch Verabreichung von Sondenkost
- Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen mit Körperpflege
- Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen
- Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Begleitung bei Aktivitäten (Arztbesuche, Behördengänge) je angefangene 15 Minuten
- Hauswirtschaftliche Versorgung je angefangene
- Pflegerische Betreungsleistung
Persönliche Beratung
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Senden Sie uns eine Nachricht, rufen Sie uns an 030 - 123456 oder kommen Sie vorbei.