Lotus Pflegedienst
Als ambulanter Pflegedienst bieten wir unsere Dienstleitung allen Menschen an die Beratung, Pflege und Hilfe im Bereich der häuslichen Alten-, Kranken- und Behindertenpflege in Anspruch nehmen möchten. Unsere Zielsetzung ist, die Fähigkeit der Menschen die sich an uns wenden, zu fördern und zu erhalten, um ihr Leben so unabhängig wie möglich führen und gestalten zu können. Durch den Aufbau einer vertrauten Beziehung und gegenseitige Anerkennung versuchen wir unseren Patienten eine Unterstützung in ihren Lebensaktivitäten zu geben. Zu unserem humanistischen Grundverständnis gehört, jeden Menschen in seiner Ganzheit und Einzigartigkeit wahrzunehmen und ihm mit Toleranz und Achtung zu begegnen.
Leistungen
Wir sehen unsere Hauptaufgabe darin, jeden Menschen unter Berücksichtigung seiner physisch-funktionalen, psychosozialen, geistigen, spirituellen und kulturellen Bedürfnisse sowie Fähigkeiten umfassend zu pflegen, mit dem Ziel ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Ist die Eigenverantwortung und Selbständigkeit eingeschränkt oder zurzeit nicht gegeben, sehen wir unsere Aufgabe darin, diese wieder herzustellen oder beratend und unterstützend dem Patienten sowie seinen Angehörigen zur Seite zu stehen.
Häusliche Pflege
Pflegestufe nach SGB XI
Die häusliche Pflege, auf Grundlage des aktuellen Pflegegrads 1 bis 5, ermöglicht dem Pflegebedürftigen in seinem familiären Umfeld versorgt zu werden, was in der Regel vom Pflegebedürftigen gegenüber einem Heim oder Krankenhaus bevorzugt wird.
weiter lesen...Behandlungspflege
SGB V
Behandlungspflege wird vom Hausarzt oder Facharzt verordnet. Dabei geht es um ärztlich verordnete Leistungen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung oder statt Krankenhausbehandlung. Die Leistung ist als sogenannte Sachleistung ausgestaltet, unser Kunde erhält keine Rechnung, wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
weiter lesen...Betreuung und Entlastung
Leistungen nach §45b
Auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 einen Anspruch, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden.
weiter lesen...Zusatzleistungen
und mehr
Unsere Zusatzleistungen umfassen alle erdenklichen Leistungen die von kranken und hilfsbedürftigen Menschen benötigt werden um für unsere Kunden eine umfassende „Rundum Versorgung“ und somit eine hohe Kundenzufriedenheit sicherstellen.
weiter lesen...Hauswirtschaftliche Versorgung
SGB XI. Privat, Entlastungsleistungen
Es gibt viele Gründe, die eine Haushaltshilfe erfordern - wegen Krankheit, nach Krankenhausaufenthalt, während der Schwangerschaft und Pflegebedürftigkeit oder einfach aus Zeitnot. In allen diesen Fällen übernimmt unser geschultes Personal die anstehenden Tätigkeiten in Ihrem Haushalt.
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Dann rufen Sie uns doch einfach mal an. Wir beraten Sie sehr gern.
0641 - 960 71 52
Ortstarif
Alternativ können Sie uns natürlich auch eine E-Mail senden oder direkt persönlich vorbeikommen. Nutzen Sie dazu unseren Kontaktbereich.
KontaktSie bestimmen was zu tun ist und wir stehen Ihnen dabei jederzeit zur Seite.
Was heißt das konkret? Was für den gesunden Menschen selbstverständlich ist, kann Betroffene vor unüberwindbare Schwierigkeiten stellen. Aus dem tagtäglichen Umgang mit den uns anvertrauten Menschen wissen wir: Die Art und Weise des gemeinschaftlichen Umgangs hat mindestens einen genauso starken Einfluss auf das Befinden wie das fachlich souveräne Ausführen unserer Pflegearbeit. Es sind die Kleinigkeiten des Alltags, die einem Hilfsbedürftigen oder auch Kranken das Leben schwer machen können. Die Hürden des täglichen Lebens wollen wir mit gemeinsamer Kraft überwinden.
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